am 28.05.2024 von Matthias Ebel

Wieviele Pflanzen sind in Deutschland erlaubt?

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Ist der Besitz von einer Pflanze erlaubt, oder 3? Oder doch viel mehr?

Das Konsumcannabisgesetzes trat am 1.4.2024 in Deutschland in Kraft. Es wurde erlaubt, dass erwachsene Menschen zu Hause straffrei bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen dürfen.
Der Anbau in der eigenen Wohnung von 3 blühenden Pflanzen Cannabispflanzen wurde gestattet. Zur eigenen Wohnung zählt der eigene Balkon und Garten am Haus und wahrscheinlich auch der eigene Kleingarten.
Dem Gesetz ist folgendes zu entnehmen:
“§ 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.”

Klingt erstmal eindeutig. Nun kommt aber der Clou. Im Abschnitt "Begriffsbestimmung" ist folgendes zu finden:
"8. Cannabis: Pflanzen, Blüten, und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme von
a) Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne von § 2 Nummer 1 und 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes,
b) CBD,
c) Vermehrungsmaterial,
d) Nutzhanf und
e) Pflanzen als Teil von bei der Rübenzüchtung gepflanzten Schutzstreifen, wenn sie vor der Blüte vernichtet werden;"

Das bedeutet, dass Cannabispflanzen als Cannabispflanzen gesetzlich zählen und somit auf 3 begrenzt sind, wenn sie blühen. Ansonsten zählen sie als Vermehrungsmaterial bzw. Stecklinge und sind von der Begrenzung ausgenommen.
Somit steht dem Besitz, Anbau, gewerblicher Produktion und Vertrieb von Cannabispflanzen (von mehr als 3 Pflanzen) nichts im Wege - so lange sie nicht blühen.

Kontakt

Matthias Ebel
Langer Zaun 46
74182 Obersulm
DEUTSCHLAND
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